Merkblatt für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte

Hinweise zur Abrechnung privat-therapeutischer Leistungen:

Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,

als Privatpatient stehen Ihnen alle Möglichkeiten der ärztlichen Therapie offen. Die Berechnung des Honorars erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Die Gebührenordnung regelt die Rechnungstellung des Arztes/Logopäden, die Beihilfevorschriften regeln die Erstattungsansprüche des Beihilfeberechtigten gegenüber seinem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn. Private Versicherungsbedingungen und Beihilfevorschriften haben keine Wirkung gegenüber dem Arzt/Logopäden. Sie begründen keine Pflichten des Arztes/Logopäden gegenüber der Beihilfestelle bzw. der privaten Krankenversicherung.

Diese Gebührenordnung sieht vor, dass die Berechnung der Leistung entsprechend

  • dem Zeitaufwand

  • der Schwierigkeit und

  • den Umständen der Behandlung


mit einem Multiplikator zwischen 1,0 bis 3,5 erfolgt. Im Allgemeinen werden durchschnittliche Leistungen bis zum 2,3-fachen Satz berechnet.

Die Vergütung der Leistung in unserer Praxis orientiert sich an den derzeit geltenden Tarifen der vdek (Ersatzkassen) und der RVO (Primärkassen)  für Logopäden x dem Multiplikator 1,8.

Ihre Erstattungsansprüche

Eine Erstattung der entstandenen Behandlungskosten erfolgt nach den Beihilfevorschriften bzw. den abgeschlossenen Vertragsbedingungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung

Bitte erörtern Sie die Kostenübernahme der Behandlung zu Beginn der Therapie mit Ihrem Versicherungsunternehmen. Einige wenige Versicherungen übernehmen die Kosten einer Behandlung nicht im vollen Umfang, d.h. der privat versicherte Patient muss damit rechnen, dass er seine Aufwendungen in diesem Fall nicht voll erstattet bekommt.

Da private Krankenversicherungsunternehmen Kosten nach ihren Versicherungsbedingungen erstatten, können Sie als Patient wählen, in welchem Ausmaß Sie Krankheitsrisiken absichern wollen.