Patienteninformation 

 

Liebe Patienten, 

 

als gesetzlich Versicherte benötigen Sie für die erste Therapiestunde eine Heilmittelverordnung/ Rezept. Dieses stellen Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Kliniken, Neurologen oder Hausärzte aus. 

 

Bitte beachten Sie:

Der Therapiebeginn muss spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen.

 

Zuzahlungen

 

Ab dem 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes. Außerdem müssen wir seitens der Krankenkassen eine Rezeptgebühr von 10 € pro Verordnung erheben.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.

 

Näheres dazu finden Sie auch unter www.heilmittelrichtlinien.de.

 

 

Privat versicherte Patienten benötigen ein Privatrezept ihres behandelnden Arztes. Die Versicherungen erstatten die Kosten im Rahmen der von Ihnen vereinbarten Tarife. 

 

Merkblatt für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte

 

 

 

Weiterführende Links


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